Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
Volltext
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
- Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
- personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
- Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
- Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person
Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Betriebskonzept
Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
- Name, Vorname
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Dokument
- Projektkonzeption
- "Betriebskonzept"
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 70,00 EUR, höchstens 2000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.
- 10 Jahr(e)
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
- Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Rechtsbehelf
- soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden
Ansonsten gibt es grundsätzlich kein Rechtsbehelf, da nur eine Anzeigepflicht besteht.
Urheber
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern