Privatpilotinnen und Privatpiloten zur theoretischen Prüfung anmelden

Urheber

Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Dies gilt für folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Empfehlung der Ausbildungsorganisation
  • Antrag auf Abnahme der Prüfung

Kosten

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))

    Gebühr: 130,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)

    Gebühr: 65,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

  • 14 Tag(e)
    • Die Anmeldung zur Theorieprüfung sollte, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, mindestens vierzehn Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bei der Luftfahrtbehörde eingehen.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an: luftfahrtbehoerde@wm.mv-regierung.de.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Termine der Theorieprüfungen finden Sie online.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Klage einlegen, finden Sie im Bescheid über die Einladung zur theoretischen Prüfung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern

21.07.2026