Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen

Volltext

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

und

  1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

  1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
  2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

  • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
  • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Kosten

  • für den Erstantrag. Ein Antrag umfasst den Antrag zum Einsatz eines Pflanzenschutzmittels je Kultur, je Indikation.

    Verwaltungsgebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für den Folgeantrag

    Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist postalisch an die zuständige Behörden zu senden.

Bearbeitungsdauer

  • 14 Werktag(e)

Frist

  • 3 Woche(n)
    • mindestens vor der beabsichtigten Behandlung
  • 2 Jahr(e)
    • der Genehmigung (in der Regel)

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber