Pflanzenpass: Ermächtigung zur Ausstellung beantragen

Urheber

Volltext

Unternehmer und Unternehmerinnen, die Pflanzenpässe für Pflanzen und Waren ausstellen möchten, benötigen hierfür die Ermächtigung durch die zuständige Behörde. 

Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett, mit dem Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstige Gegenstände in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verbringen können. 

Er bescheinigt, dass

  • die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände die Anforderungen der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verbringen und dem Verbringen in Schutzgebiete erfüllen
  • die Waren frei sind von Quarantäneschädlingen und übrigen geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen, sogenannten Regulated Non Quarantine Pests (RNQP).

Mit dem Ausstellen von Pflanzenpässen verpflichtet sich die Unternehmerin oder der Unternehmer, seine Bestände auf den Befall mit Schadorganismen zu überwachen. Zudem verpflichtet sich Ihr Unternehmen dazu, Kontrollen und Handelsströme zu dokumentieren.

Pflanzenpasspflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände müssen Sie mit einem gültigen Pflanzenpass versehen.

Als ermächtigte Unternehmerin oder ermächtigter Unternehmer müssen Sie kritische Punkte im Produktions- und Betriebsablauf ermitteln und überwachen, so dass sich Schadorganismen nicht verbreiten können.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Voraussetzungen für die Ermächtigung erfüllen

Kosten

  • für die Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer für Betriebe im innergemeinschaftlichen Handel mit passpflichtigen Pflanzen oder beim Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten oder für Betriebe mit Handel von Speise- und Veredlungskartoffeln sowie Zitrusfrüchten oder mit Herstellung und/oder Behandlung von Verpackungsmaterial aus Holz für Exporte in Drittländer, gemäß des IPPC Standards, ISPM Nr. 15 (Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel), je Registrierung

    Verwaltungsgebühr: 122,00 EUR (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Sie können die für das Unternehmen relevanten geregelten Schädlinge und von ihnen verursachte Symptome erkennen.  
  • Sie verfügen über einen Handlungsplan, um bei Verdacht oder im Falle eines Auftretens von geregelten Schädlingen im Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.  
  • Sie verfügen über einen Vorsorgeplan, um das Risiko einer Einschleppung von geregelten Schädlingen in das Unternehmen zu minimieren.  
  • Sie verfügen über ein System und Verfahren, um den Verpflichtungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit bei pflanzenpasspflichtiger Ware nachzukommen.

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Pflanzenschutzdienst

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)