Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

Volltext

Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige
  • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Frist

Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.07.2015
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Grundriss
  • Identifikationsdokument
    • alternativ Reisepass mit Meldebestätigung