Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen

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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt. 

Zuständige Stelle

Städte und Gemeinden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

KIM-Kommunalredaktion