Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Urheber

Volltext

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Identifikationsdokument
    • Vorderseite des Personalausweises
  • Ärztliches Attest
  • Vollmacht
  • Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

Zuständige Stelle

Straßenverkehtrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)