Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
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Volltext
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Identifikationsdokument
- Vorderseite des Personalausweises
- Ärztliches Attest
- Vollmacht
- Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
- Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter.
Zuständige Stelle
Straßenverkehtrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)