Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
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Volltext
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Fahrerlaubnis
- Vollmacht
- Ärztliches Attest
- Identifikationsdokument
- Vorderseite des Personalausweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)