Musikschule: Aufnahme anmelden

Volltext

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Musikschule.

Zuständige Stelle

regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.04.2018
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)