Krankheitserreger: Erlaubnis zum Umgang beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern wird Ihnen erteilt, wenn Sie
- die erforderliche Sachkenntnis besitzen und
- sich bisher als zuverlässig in Bezug auf die Tätigkeit mit Krankheitserregern erwiesen haben.
Die erforderliche Sachkenntnis können Sie durch den Abschluss eines Studiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern nachweisen.
Auch eine andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie wird als Nachweis der Sachkenntnis anerkannt, wenn Sie dabei eine gleichwertige Sachkenntnis erworben haben.
Werden die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kommt die Erteilung einer eingeschränkten Erlaubnis in Betracht.
Verfahrensablauf
Antragstellung durch Einreichen der erforderlichen Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag ist in einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Bei Vollständigkeit der Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer gewöhnlich 2-3 Wochen.
Zuständige Stelle
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern