Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (05er-Kennzeichen) für Prüfungsfahrten beantragen

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Volltext

In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch beispielsweise für Prüfungsfahrten. Bei diesen Fahrten testen anerkannte Sachverständige, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Sie können ein rotes Fahrzeugkennzeichen beantragen, das mit der Nummer »05« beginnt. Dafür müssen Sie zu einer der folgenden Einrichtungen gehören:

  • technische Prüfstelle
  • technischer Dienst, vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt
  • anerkannte Überwachungsorganisation

Die Erlaubnis erhalten Sie befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.

Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein besonderes Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • kurzer Antrag mit Begründung des Bedarfs roter Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei Vertretung: zusätzlich schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • aktuelle Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: zusätzlich
  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf

Kosten

  • Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: Mindestens 25,60 EUR, höchstens 205,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 15,30 EUR. (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

Sie müssen einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb zur Kraftfahrzeugbranche haben, Ihre persönliche Zuverlässigkeit und den Bedarf für den innerbetrieblichen Gebrauch eines roten Kennzeichens nachweisen. Als Privatperson erhalten Sie kein solches Kennzeichen.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung. Abhängig von Ihrem nachgewiesenen Bedarf erhalten Sie befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, von der Zulassungsbehörde das rote Kennzeichen und das besondere Fahrzeugscheinheft.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Zulässiger Rechtsbehelf ist der Widerspruch.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

19.08.2026