Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen
Urheber
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Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V