Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen

Urheber

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Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V