Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen

Volltext

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Kosten

  • Ausfertigung von Zweitschriften der Jäger-, Falknerprüfungsurkunde oder Jagdscheine

    Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern