Hundesteuer Befreiung

Volltext

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.05.2022
Fachlich freigegeben durch:

eGo M-V

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal