Hundesteuer Abmeldung
Volltext
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 13.05.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
eGo M-V
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Onlinedienste
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Tierärztliche Bescheinigung