Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen

Urheber

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Volltext

Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 35,00 EUR, höchstens 130,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall

Voraussetzungen

Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.

Zuständige Stelle

örtliche Ordnungsbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern