Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Urheber
Volltext
Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 35,00 EUR, höchstens 130,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall
Voraussetzungen
Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.
Zuständige Stelle
örtliche Ordnungsbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern