Grundstücke einer Kommune auf Basis des Erbbaurechts nutzen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Städte und Gemeinden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

KIM-Kommunalredaktion

Volltext

In Mecklenburg-Vorpommern besteht in einigen Städten und Gemeinden bereits die Möglichkeit, auf kommunalen Grundstücken Bauwerke zu errichten. Meist erfolgt dies gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses. Dafür wird ein Erbbauvertrag mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgeschlossen. Die Satzungen der Kommunen regeln die entsprechenden Richtlinien, wie Laufzeit und Höhe des Erbbauzinses.