Grundstücke einer Kommune auf Basis des Erbbaurechts nutzen
Urheber
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
KIM-Kommunalredaktion
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern besteht in einigen Städten und Gemeinden bereits die Möglichkeit, auf kommunalen Grundstücken Bauwerke zu errichten. Meist erfolgt dies gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses. Dafür wird ein Erbbauvertrag mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgeschlossen. Die Satzungen der Kommunen regeln die entsprechenden Richtlinien, wie Laufzeit und Höhe des Erbbauzinses.