Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Volltext
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Eine Grenzbescheinigung kostet:
- im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
-
nach vorhandenen Katasterunterlagen:
- ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
- mit Ortsbesichtigung: 226 EUR
Frist
- 10 Jahr(e)
Formulare
Formlose Antragstellung
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen