Gentechnische Anlage: Änderungen vorab mitteilen

Urheber

Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
  • Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.
     

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 100000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)