Fundtier: Tierkadaver melden
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Volltext
Beim Auffinden verstorbener Tiere unbekannter Herkunft im öffentlichen Raum ist die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Diese entscheidet über die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung des Tierkadavers.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Meldung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern steht hierfür außerdem das Portal Klarschiff-MV zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der das tote Tier gefunden wurde.