Fundtier: Tierkadaver melden

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Volltext

Beim Auffinden verstorbener Tiere unbekannter Herkunft im öffentlichen Raum ist die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Diese entscheidet über die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung des Tierkadavers.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Meldung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern steht hierfür außerdem das Portal Klarschiff-MV zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der das tote Tier gefunden wurde. 

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