Fischereischein aus anderem Bundesland: Umtausch beantragen

Volltext

Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Fischereischein des anderen Bundeslandes
  • Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 5,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 5 ???

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

LALLF

Frist

keine

Voraussetzungen

Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)

Formulare

keine

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal