Fischereischein aus anderem Bundesland: Umtausch beantragen
Volltext
Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Fischereischein des anderen Bundeslandes
- Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 5,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 5 ???
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
LALLF
Frist
keine
Voraussetzungen
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)
Formulare
keine