Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen

Volltext

Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Fischereipachtvertrag

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Frist

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal