Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
Volltext
Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung (StVZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
-
Nachweis über Ihr Sehvermögen
- darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
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Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
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darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
-
darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Urheber
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
08.07.2026Frist
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
- Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab.
- Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem Vorliegen aller Voraussetzungen verlängert die Führerscheinstelle Ihren befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.
Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.