Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.07.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Urheber