Förderung: Zuschuss zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in KMU beantragen

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Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen. Zuwendungsfähig sind folgende Anwendungsbereiche:

Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung): 

  • Terminplanung und Disposition 
  • Materialbedarfsprognose 
  • Qualitätssicherung
  • Wissens- und Supportsysteme
  • vorausschauende Wartung
  • generatives Design
  • Werker-Assistenz-Systeme
  • Prozessautomation
  • Kundenservice
  • Sprachassistenten

Logistik:

  • Lagerbestandsoptimierung
  • Absatzprognosen
  • Routenoptimierung
  • Laderaum-Optimierung
  • Terminplanung

Marketing und Vertrieb: 

  • automatische Social-Media-Posts
  • Website-Chatbots
  • Preisoptimierung
  • Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung
  • Nachfrageprognose
  • Content-/Text-Erstellung

IT-Sicherheit: 

  • Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
  • Datenflusskontrolle
  • Identitäts- und Zugriffskontrolle

Zusätzlich können untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung gefördert werden. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.

Wer wird gefördert?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern (Jahresarbeitseinheiten) können gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Der Zuwendungssatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000,00 EUR je Vorhaben.

Rechtsgrundlage(n)

Die Zuwendungen werden gewährt nach Maßgabe

  • der Richtlinie über die Gewährung von De-minimis Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juni 2026 - V-630-00000-2026/033-001 - (AmtsBl. M-V 202X Nr. 26 vom 29.06.2026, S. 521)
  • des § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO) sowie
  • der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union L vom 15.12.2023, S. 1, nachfolgend De-minimis-Verordnung genannt).

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, in der das Vorhaben umgesetzt werden soll. Die Betriebsstätte oder die Niederlassung muss bei Vorhabenbeginn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu gewährleisten. Das Vorhaben muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

Der beantragte Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme beinhalten. 
Das Vorhaben muss im Vergleich zu bisher im Unternehmen vorhandenen Prozessen signifikante Verbesserungen aufweisen, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärken. 

Die in der De-minimis-Verordnung genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt sein. 
Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsempfänger vor Beginn für das Vorhaben einen elektronischen Antrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt hat und mit dem Vorhaben nicht begonnen wurde, bevor der elektronische Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingegangen ist.

Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden (Projektzeitraum). Die Finanzierung des Eigenanteils muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden.
Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann innerhalb von drei Jahren für maximal ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gewährt werden.

Anträge deren zuwendungsfähige Ausgaben

a) 15.000 EUR (bis einschließlich 50 Mitarbeiter),
b) 20.000 EUR (über 50 Mitarbeiter) 

nicht überschreiten, sind nicht zuwendungsfähig (Bagatellgrenze).

Zuwendungen an Unternehmen dürfen nicht gewährt werden, solange das Unternehmen einer bestandskräftigen Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.

Eine Kumulation der nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendung mit anderen staatlichen Beihilfen oder Zuwendungen der Europäischen Union, die für dieselben bestimmbaren zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und beansprucht werden, ist ausgeschlossen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen soll innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden. Anträge, die binnen dieser Frist durch Verschulden des Antragstellers nicht vervollständigt werden, sind im Regelfall abzulehnen. Sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten zu bescheiden.

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Zuwendungen werden auf Grundlage eines Antrages über ein elektronisches Antragsverfahren gewährt. Der Zugang zum elektronischen Antragsverfahren (MV-Serviceportal) wird durch die Bewilligungsbehörde, TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin auf der Homepage https://www.tbi-mv.de/ bereitgestellt.

  1. Bitte Laden Sie die Antragsformulare herunter, füllen Sie diese vollständig aus und speichern Sie die ausgefüllten Formulare auf Ihrem lokalen Rechner.
  2. Erstellen Sie bitte über das ELSTER-Portal ein Organisationszertifikat für Ihr Unternehmen, sofern noch nicht vorhanden. 
  3. Mit diesem Zertifikat melden Sie sich im MV-Serviceportal über »Mein Unternehmenskonto« an.
  4. Nutzen Sie die Suchfunktion um die gewünschte Leistung (KI-Förderprogramm) auszuwählen.
  5. Laden Sie die ausgefüllten Formulare und Anlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag ab.
    Das Formular Anlage 3: »Bestätigung zum Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung« ist nach dem Ausfüllen zu drucken und zu unterschreiben (Antragsteller und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Kreditinstitut). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte danach scannen (fotografieren) und hochladen.
    Hinweis: Eine Bearbeitung der PDF-Formulare direkt im Browser wird nicht empfohlen. Bitte öffnen Sie die Formulare mit einer aktuellen Version des Acrobat Readers.

Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch Bescheid.

Formulare

Antragsverfahren

  • ausgefüllte PDF-Formulare
  • Antragsformular
  • Anlage 1 KMU-Erklärung
  • Anlage 2 De-minimis-Erklärung
  • Anlage 3 Eigenanteil  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Angebote für die zur Förderung beantragten Investitionen und sonstigen Leistungen
  • Nachweis des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz
  • Fotos der Betriebsstätte 
  • Fotos des Prozesses im IST-Zustand, sofern möglich
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung der Bewilligungsbehörde

Die genannten Unterlagen sind über das elektronische Antragsverfahren (MV-Serviceportal) hochzuladen.

Hinweise (Besonderheiten)

Subventionserheblichkeit

Gemäß § 3 des Subventionsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Subventionsnehmer verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention erheblich sind.

Dem Subventionsgeber ist auch rechtzeitig vorher anzuzeigen, wenn jemand einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber beschränkt ist, entgegen den Verwendungsbeschränkungen verwenden will. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt.
Tatsachen, die für die Bewilligung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, sind subventionserheblich nach § 264 des Strafgesetzbuches. Zu den Tatsachen zählen die im Antrag, in ergänzend dazu vorgelegten Unterlagen, in Mittelabrufen und in Nachweisen und Berichten enthaltenen Angaben. Änderungen von subventionserheblichen Tatsachen sind der bewilligenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Bewilligungsbehörde (TBI GmbH) erlässt mit der Bescheidung oder Ablehnung einen Verwaltungsakt.
Der Verwaltungsakt beinhaltet jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 VwVfG).
Gegen diese Verwaltungsakte kann ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Zuständige Stelle

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH Schwerin

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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