Förderung: Zuschuss für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan
  • Ob ggf. noch weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Maßnahme hat frauen- und gleichstellungspolitische Zielsetzung
  • Zuwendungsempfänger ist ein rechtsfähiger, eingetragener Verein oder Verband mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder eine Gemeine bzw. ein Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns
  • Eigenanteil des Trägers beträgt mindestens 20%

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

  • Mit der beabsichtigten Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Bearbeitungsdauer

  • bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel kurzfristige Bearbeitung

Frist

  • 8 Woche(n)
    • (mindestens) vor Beginn der Maßnahme

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.01.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Urheber