Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Volltext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
  • Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.

Kosten

  • für die Eintragung in die Restauratorenliste

    Gebühr: 75,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • bei Ablehnung des Antrags.

    Gebühr: 56,25 EUR (Vorkasse: nein)

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern
    • siehe Erläuterungen zu den Erforderlichen Unterlagen
  • Hochschulzeugnis
    • siehe Erläuterungen zu den Erforderlichen Unterlagen
  • Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet
    • siehe Erläuterungen zu den Erforderlichen Unterlagen
  • Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet
    • siehe Erläuterungen zu den Erforderlichen Unterlagen

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 6 Monat(e)
  • 2 — 6 Monat(e)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
  • Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
  • Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
  3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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