Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
Volltext
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.
Frist
Keine
Formulare
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Urheber
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI) in Mecklenburg-Vorpommern
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Die Besteuerung nach Steuerklasse VI ist von dem Unternehmen vorzunehmen, mit dem Sie Ihr Nebenbeschäftigungsverhältnis eingegangen sind.