Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000



  • je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen

    Verwaltungsgebühr: Höchstens 700,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung

    Verwaltungsgebühr: Höchstens 700,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit



  • 10 Jahr(e)

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) für den Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
  • Ausbildungs-/Befähigungsnachweis

Urheber

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