Bootsregister: Änderung der Bescheinigung beantragen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Änderung der Daten 

Voraussetzungen

Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.

Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.

Kosten

29,00 bis 42,00 EUR

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Volltext

Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  • die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  • die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  • den Sitz des Fischereibetriebes und 
  • die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal