Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen

Volltext

  • Webapplikation zur elektronischen Anzeige von Bohrungen und geologischen Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • BundID (Privatpersonen)
  • ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die elektronische Anzeige muss 14 Tage vor Beginn der Bohrung oder geologischen Untersuchung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 5 Tage

Voraussetzungen

  • BundID (Privatpersonen)
  • ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)

Verfahrensablauf

  • 14 Tage vor Beginn einer Bohrung oder geologischen Untersuchung ist dies beim Landes für Umwelt, Naturschutz und Geologie anzuzeigen. 
  • Über die Webapplikation BAGU werden nach Abschluss der Untersuchung sämtliche Ergebnisse an das LUNG übermittelt.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Bohrungen über 100m ist das Bergamt Stralsund einzubeziehen.
  • Bei Bohrungen mit wasserrechtlichen Bezug ist eine Genehmigung der zuständigen unteren Wasserbehörde einzuholen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

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