Betrieb einer gentechnischen Anlage einstellen und der zuständigen Behörde melden

Urheber

Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierunter fällt auch die Einstellung Ihres Betriebs.

Sie müssen sicherstellen, dass auch nach der Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern oder Gefahr für die Umwelt besteht.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen

Frist

Sie müssen die Einstellung des Betriebs Ihrer gentechnischen Anlage schnellstens der zuständigen Behörde mitteilen.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
  • Sie möchten den Betrieb Ihrer gentechnischen Anlage einstellen.
  • Sie stellen sicher, dass nach Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren,  Pflanzen, Sachgüter oder Gefahr für die Umwelt besteht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)