Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen

Volltext

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Kosten

Die Kosten richten sich nach den Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V

Formulare

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.

Voraussetzungen

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.05.2016
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Lichtbild
  • Referenzliste
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Erlaubnis für Versteigerungen
  • Arbeitsvertrag
  • Identifikationsdokument
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Nachweis über Schulung
    • Nachweis zur Teilnahme an Versteigererseminaren
  • sonstige Unterlagen
    • Uneingeschränkte Freistellungserklärung des Arbeitgebers (mit Angabe zur freien Tätigkeit und ohne inhaltliche Weisungen)
  • IHK-Formblatt
  • Zeugnisse
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung

Urheber

Onlinedienste

Frist

  • 14 Tag(e)