Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  1. die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  2. die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  3. den Sitz des Fischereibetriebes und 
  4. die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 42,00 EUR (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Frist

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V 

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Urheber

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