Börse: Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten zum Börsenhandel beantragen
Volltext
An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.09.2021
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
zuständig: Börsengeschäftsführung