Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut: Zulassung beantragen

Volltext

Sie möchten forstliches Vermehrungsgut wie Saatgut, Pflanzenteile oder Pflanzgut in den Handel bringen? Dann benötigen Sie eine Zulassung für das Ausgangsmaterial, aus dem Ihr forstliches Vermehrungsgut erzeugt wurde.

Das Ausgangsmaterial muss für die Nachzucht geeignet sein und seine Nachkommen dürfen für den Wald und die Forstwirtschaft nicht nachteilig sein.

Das Ausgangsmaterial wird in Kategorien unterteilt, die nach Erfüllung bestimmter Anforderungen vergeben werden. Sie können eine Zulassung für folgendes Ausgangsmaterial beantragen:

  • Saatguterntebestände in der Kategorie "Ausgewählt"
  • Samenplantagen in der Kategorie "Qualifiziert"
  • Saatguterntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen in der Kategorie "Geprüft"

Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldbestände, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft.

Die Zulassung kann zur Qualitätssicherung des Vermehrungsgutes auch nachträglich mit Nebenbestimmungen verbunden sein.

Ihr zugelassenes Ausgangsmaterial wird von Ihrer zuständigen Landesbehörde in ein Register aufgenommen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstellt daraus eine Liste getrennt nach Baumart, Kategorie und Zweck sowie eine Zusammenfassung nach Herkunftsgebieten.

Wenn Ihr Ausgangsmaterial die Voraussetzungen für die Kategorien nicht mehr erfüllt, wird die Zulassung widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag des Waldbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.
  • Antrag wird an das zuständige Forstamt gestellt und muss folgende Angaben enthalten:
    - Kontaktdaten des Antragstellers
    - Baumart
    - Alter und Jahr der Bestandesbegründung
    - Größe der reduzierten Anteilsfläche
    - Angaben zur Fläche sowie Abteilung/ Unterabteilung/ Teilfläche/ Behandlungseinheit
    - geografische Koordinaten (wenn vorhanden)
    - 2 Karten der Waldfläche mit Informationen zur örtlichen Anbindung

Voraussetzungen

Sie sind Wald- oder Baumbesitzerin oder -besitzer oder vertreten einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.

Kosten

  • für die Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut einschließlich Eintragung in das Register

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • für den Widerruf, die Änderung der Zulassung oder die nachträgliche Verbindung der Zulassung mit Nebenbestimmungen

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 58,00 EUR, höchstens 321,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Forstamt zu stellen. Das Forstamt informiert die zuständige Landesstelle (Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion, Jatznick) über die Antragstellung. 

Die Landesstelle koordiniert die Bereisungsrunden (Vor-Ort Begutachtung der Bestände) eines durch die oberste Forstbehörde berufenen Gutachterausschusses. Die hierbei zugelassenen Bestände werden von der Landesstelle in ein Erntezulassungsregister eingetragen.

Die Länder teilen die Registereintragungen und die jeweiligen Änderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit. Die Bundesanstalt erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Jahre, da nur 1 bis 2 Bereisungen pro Jahr durchgeführt werden.

Frist

keine

Zuständige Stelle

Antragstellung sowie Beratung und Information beim örtlich zuständigen Forstamt

Ansprechpunkt

Antragstellung sowie Beratung und Information beim örtlich zuständigen Forstamt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Landesforst M-V, Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion

11.01.2021

Urheber

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht