Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr. 

Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Betreuung
  • Vergütung
  • gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.

Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Urheber

Kosten

  • Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste

Frist

  • 8 Woche(n)
    • Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beziehungsweise vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
  • 1 Jahr(e)
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.
  • 1 Monat(e)

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.