Approbation als "Zahnärztin" oder "Zahnarzt": Verzichtserklärung abgeben
Urheber
Volltext
Die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.
Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung kann nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Voraussetzungen
- Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Formulare
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)