Approbation als "Psychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben
Urheber
Volltext
Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.
Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.
Auf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung oder zur partiellen Berufsausübung können Sie ebenfalls verzichten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Voraussetzungen
- Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Formulare
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)