Anliegerbescheinigung beantragen
Volltext
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Frist
- 10 Jahr(e)
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
08.10.2026Dokument
- Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht
- Laden Sie den Eigentümernachweis hoch.
- Liegenschaftskatasterauszug (mit den neuen Flurstücksgrenzen)
- Laden Sie den Flurkartenauszug hoch.