Anliegerbescheinigung beantragen

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Kosten

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Frist

  • 10 Jahr(e)

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Ansprechpunkt

die zuständige Gemeinde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht
    • Laden Sie den Eigentümernachweis hoch.
  • Liegenschaftskatasterauszug (mit den neuen Flurstücksgrenzen)
    • Laden Sie den Flurkartenauszug hoch.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal