Anhängerverzeichnis: Änderung der Eintragung beantragen

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Volltext

Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.

Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:

  • Anhänger neu zulassen
  • Anhänger abmelden

Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.

Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:

  • Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen

Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I eines jeden Anhängers

Kosten

  • Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug

    Gebühr: 2,60 EUR (Vorkasse: ja)

  • Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses

    Gebühr: 1,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Sie besitzen mehr als einen Kraftfahrzeuganhänger.

Zuständige Stelle

Untere Fahrzeugzulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern