Angebote der Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Volltext
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung