Ärztliche Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Person erhalten

Volltext

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der

  • Verhütung,
  • Früherkennung und
  • Therapie

von Krankheiten.

Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.

Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in

  • medizinischen Versorgungszentren,
  • Praxen oder
  • ambulanten Einrichtungen sein.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Behandlungsschein

Kosten

In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel  oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.

Zuständige Stelle

Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Urheber

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.