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Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren

Verfahren von Bauleitplanungen erfordern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen, zum Beispiel der Entwurf für einen Bebauungsplan, hier veröffentlicht sind, haben Sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes die Möglichkeit Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken abzugeben bzw einzureichen. Auf die Auslegung der Unterlagen wird durch eine amtliche Bekanntmachung, welche in der StadtZeitung Hansestadt Anklam oder im Internet veröffentlicht wird, hingewiesen.

                         

Flächennutzungsplan

16. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam

  • vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
    Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung findet in Form einer Veröffentlichung im Internet statt.
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
             

Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

  • vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
    Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung findet in Form einer Veröffentlichung im Internet statt.
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB