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Öffentliche Versteigerung 2026

Die Hansestadt Anklam wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind,
im Rahmen des Hansefestes am 16.08. 2026 um 12.00 Uhr auf der Hauptbühne öffentlich versteigern.

Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden weder auf Funktionalität noch auf Beschädigung geprüft.

Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf sind nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert ihre Rechte bis zum 10.08.2026 beim Bürgerbüro/ Fundbüro der Hansestadt Anklam geltend zu machen.
(Rechtsgrundlagen: §976 Abs. 1 BGB, § 979 Abs. 1 BGB)

Fundverzeichnis (PDF, 1 Seite)