Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 22.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 11.12.2008      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2008      
Ö 4  
Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 20.11.2008 und 18.12.2008      
Ö 5  
1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" B 1 -1992 vom 2. Juni 1994  
FB1/243/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 wie folgt:

 

  1. Präambel
    Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 22. Januar 2009 die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 erlassen:
  2. Es wird der § 6 Absatz 4 eingefügt:
    Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind immissionsfreie Anlagen der Geothermie und Wärmepumpen.
  3. Inkrafttreten
    Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
   
    13.01.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
    Ö 2 - (offen)
    Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 wie folgt:

 

  1. Präambel
    Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 22. Januar 2009 die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 erlassen:
  2. Es wird der § 6 Absatz 4 eingefügt:
    Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind immissionsfreie Anlagen der Geothermie und Wärmepumpen.
  3. Inkrafttreten
    Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

   
    22.01.2009 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Im Anschluss wird über den durch den Antrag geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 wie folgt:

 

  1. Präambel
    Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 22. Januar 2009 die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 erlassen:
  2. Es wird der § 6 Absatz 4 eingefügt:
    Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind immissionsfreie Anlagen der Geothermie und Wärmepumpen.
  3. Inkrafttreten
    Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten SVV weitere Alternativen für die Lockerung des Anschluss- und Benutzerzwangs zu erarbeiten und diese den Fraktionen zur Diskussion im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten die gesetzlichen Grundlagen für eine Nichtrealisierung von Maßnahmen, z. B. Solaranlagen in der Nähe von Flugplätzen, mitgeteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Der Beschluss in der durch den Antrag geänderten Fassung ist angenommen.

Ö 6  
Wahl des Gemeindewahlleiters der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2009  
BM/169/2009  
Ö 7  
Festlegung der Zahl der Wahlbereiche im Wahlgebiet der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2009  
BM/168/2009  
Ö 8  
Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009  
FB2/029/2008  
Ö 9     Sanierung des Kunstrasenplatzes auf dem Stadiongelände      
Ö 10  
Bebauungsplan 1 - 2007 "Erweiterung des EKZ Alte Molkerei" hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1 - 2007 als Satzung 2. Billigung der Begründung mit Umweltbericht 3. Beschluss zur Bekanntgabe  
FB1/240/2008  
Ö 11  
Ergänzung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek  
FB1/241/2009  
Ö 12  
Beantragung einer ÜPL für Förderung Kulturverein / Zuschuss FRE / Betriebskosten  
FB1/242/2009  
Ö 13  
Einwohnerfragestunde      
Ö 14  
Informationen des Bürgermeisters      
N 15     Rückabwicklung Kaufvertrag UR 873/2007 - Hansestadt Anklam/Lichtenergiewerke AG - Bestätigung des Beschlusses des Hauptausschusses      
N 16     Erteilung der Aussagegenehmigung/Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht      
N 17     Schließen der Tagung