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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung wählt Herrn Jörg Schröder als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2009.
Sachdarstellung:
In der Gemeinde ist der Gemeindewahlleiter gemäß § 2 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) – KWG M-V -, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 640) Wahlleiter. Ausgehend vom § 12 Abs. 2 KWG M-V wählt die Stadtvertretung einen Wahlleiter.
Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, Herrn Jörg Schröder, Stellvertretender Bürgermeister und amtierender Fachbereichsleiter Finanzmanagement und Zentrale Dienste, als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam zu wählen.