Auszug - 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" B 1 -1992 vom 2. Juni 1994  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
FB1/243/2009 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" B 1 -1992 vom 2. Juni 1994
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:bartelt, ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Zur Vorlage wird durch die Fraktion der UBL’94 ein Antrag mit folgendem Wortlaut

 

Zur Vorlage wird durch die Fraktion der UBL’94 ein Antrag mit folgendem Wortlaut

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten SVV weitere Alternativen für die Lockerung des Anschluss- und Benutzerzwangs zu erarbeiten und diese den Fraktionen zur Diskussion im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten die gesetzlichen Grundlagen für eine Nichtrealisierung von Maßnahmen, z. B. Solaranlagen in der Nähe von Flugplätzen, mitgeteilt werden.

 

eingereicht.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist angenommen.

Beschluss:

Im Anschluss wird über den durch den Antrag geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 wie folgt:

 

  1. Präambel
    Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 22. Januar 2009 die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 erlassen:
  2. Es wird der § 6 Absatz 4 eingefügt:
    Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind immissionsfreie Anlagen der Geothermie und Wärmepumpen.
  3. Inkrafttreten
    Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten SVV weitere Alternativen für die Lockerung des Anschluss- und Benutzerzwangs zu erarbeiten und diese den Fraktionen zur Diskussion im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollten die gesetzlichen Grundlagen für eine Nichtrealisierung von Maßnahmen, z. B. Solaranlagen in der Nähe von Flugplätzen, mitgeteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Der Beschluss in der durch den Antrag geänderten Fassung ist angenommen.