Drucksache - FB2/029/2008  

Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
12.01.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.01.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem  dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2009, welche

 

 

-

im Verwaltungshaushalt

   die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils

 

15.646.400 EUR

 

-

im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils

 

 

4.068.400 EUR

-

den Gesamtbetrag der Kredite auf

 

davon für Zwecke der Umschuldung

 

682.400 EUR

 

682.400 EUR

-

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

167.000 EUR

-

 

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

1.564.600 EUR

-

die Hebesätze für die  - Grundsteuer A

                                    - Grundsteuer B

                                    - Gewerbesteuer

festsetzt.

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

 

2. Das nach § 45 Kommunalverfassung M-V aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Nr. 2

    Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm für die

    Jahre 2009 bis 2012 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

  1. Die Stadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden. Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

 

 

  1. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht vollständig aus den dafür vorgesehenen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erreicht werden, so dass gemäß dem Erlass des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Aufstellung der Haushaltspläne 2009 dem nicht ausgeglichenem Verwaltungshaushalt ein Teil der Grundstückserlöse aus dem Vermögenshaushalt  (94.200 EUR) zuzuführen sind. Diese Mittel stehen im Haushaltsjahr 2009 nicht mehr zur Deckung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung.

 

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz 2008

Ansatz 2009

Veränderung

 

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

Einnahmen und Ausgaben

15.420.400

15.646.400

226.000

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Einnahmen und Ausgaben

4.746.900

4.068.400

-678.500

 

 

 

 

 

2.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

581.300

682.400

101.100

 

 

 

 

 

3.

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

475.000

167.000

-308.000

 

ermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.542.000

1.564.600

22.600

 

 

 

 

 

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt

 

 

 

 

festgesetzt:  Grundsteuer A

250 v.H.

250 v.H.

0 v.H.

 

                   Grundsteuer B

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

                   Gewerbesteuer

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2009 konnte durch die Zuführung von Grundstückserlösen aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 94.200 EUR ausgeglichen werden. Während sich die Kreisumlage gegenüber den angesetzten 42 % unter Umständen weiter zum Nachteil der Kommunen erhöhen könnte, deuten sich Einnahmeerhöhungen bei der Gewerbesteuer an. Auf Grund des bis Ende des Jahres 2010 verlängerten Haustarifvertrags konnten Einsparungen in Höhe von ca. 226.000 EUR im Jahr 2009 erreicht werden.

 

 

  1. Haustarifvertrag

 

Der seit Juli 2005 geltende Haustarifvertrag wurde gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2008 bis zum 31.12.2010 verlängert. Dieser sieht eine Staffelung der wöchentlichen Arbeitszeit vor (2009 – 37 Std./Woche; 2010 – 37,5 Std./Woche).

 

 

  1. Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt stehen 678.500 EUR weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Damit konnte das Volumen annähernd gehalten werden. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass in die Planung eingebrachte Investitionsmaßnahmen, wegen fehlender Deckung durch entsprechende Einnahmen, keine Berücksichtigung im Haushaltsplan fanden.

Wesentliche Investitionen 2009 sind u.a. die Weiterführung der Sanierung der Nikolaikirche und des Altstadtkerns bzw. die Sanierung der Fassade des Rathauses II, wobei diese Maßnahmen größtenteils gefördert werden.

 

 

  1. Stellenplan

 

Der Stellenplan ist bereits im Jahr 2008 der in der Stadtverwaltung Anklam seit April 2007 geltenden Verwaltungsstruktur angepasst worden. Auf Grund der geänderten Verwaltungsstruktur sind 17 Stellen auszuschreiben, welche vorher in der Form nicht existent waren. Die Ausschreibung und Neubesetzung der Stellen war ursprünglich für 2008 geplant, doch auf Grund eines Gerichtsverfahrens im Zuge der Ausschreibung der Fachbereichsleiterstelle Wirtschaft und Stadtentwicklung kam das Prozedere zum Erliegen und konnte erst nach Abschluss des Verfahrens im Dezember wieder aufgenommen werden. Ausschreibung und Neubesetzung der Stellen werden somit voraussichtlich im Jahr 2009 realisiert.

 

 

  1. Entwicklung des Schuldenstandes

     

    Infolge des nur durch die Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt (Grundstückserlöse) zu deckenden Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme in 2009 nicht  geplant. Die planmäßige Tilgung bestehender Kredite wird zu einer Reduzierung des Schuldenstandes per 31.12.2009 von derzeit 541 EUR/EW  auf 529 EUR/EW führen. Damit liegt die Hansestadt Anklam im Vergleich immer noch im Bereich einer unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung. Im Verlaufe der Jahre 2010 bis 2012 sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Neuverschuldungen geplant, so dass sich die aus dem Schuldendienst ergebenden Belastungen im Verwaltungshaushalt durch  die aufgenommenen Kredite weiter verringern.

 

 

9. Entwicklung der  Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 01.01.2009 beträgt 188 TEUR. Das entspricht nicht der  Pflichtrücklage, die eine Höhe von 218,5 TEUR ausweisen sollte. Nach Möglichkeit sollte im Ergebnis einer hoffentlich positiven Jahresrechnung 2008 darauf hingewirkt werden, den Betrag der Pflichtrücklage wieder aufzufüllen.

 

 

10. Entwicklung der  Bürgschaften

 

    Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Bürgschaftshöhe ist per 31.12.2007

    ein Stand der Bürgschaften in Höhe von 12,44 Mio EUR zu verzeichnen, welcher sich

    auch im Jahr 2008 nicht verändert hat. 

 

 

11. Kreisumlage

                

Für das Haushaltsjahr 2009 wurde mit einem Kreisumlagevervielfältiger von 42% gerechnet. Für die Folgejahre 2010 und 2011 wurden 43%, für 2012 44% in Ansatz gebracht.

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Kreisumlagevervielfältiger auf Grund der in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen durch das Innenministerium bzw. den Kreistag erhöht wird.

Anlagen:

Anlagen:

 

Haushaltsplan

Beteiligungsbericht

Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2009