Beschluss:
1. Die Stadtvertretung nimmt die Vorstellung der Grundzüge der Planung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) in der Stadtvertreterversammlung zur Kenntnis.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Bestätigung der 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit den Unterlagen zur 1. und 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) zu fertigen und vor Einbringung in die Stadtvertreterversammlung den betreffenden Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.